Grundstücksteilung und Kostenregelung
Die linke Grundstücksteilfläche ist bereits verkauft. Zum Verkauf steht die von der Straße aus gesehen rechte Teilfläche mit einer Größe von ca. 664 m².
Die Vermessung und die grundbuchrechtliche Teilung des Gesamtgrundstücks sind bislang noch nicht erfolgt. Die damit verbundenen Kosten werden von den Erwerbern beider Grundstücksteilflächen zu gleichen Teilen, jeweils zu 50 %, getragen.
Gleiches gilt für die Kosten des Abrisses des vorhandenen Bungalows und der Nebengebäude sowie für die im Zuge der Grundstücksteilung erforderlichen Baumfällungen. Auch diese Kosten werden zwischen den beiden Käuferparteien jeweils hälftig aufgeteilt.
Die angebotene Teilfläche wird bewusst unterhalb des aktuellen Bodenrichtwertes von 500 Euro / m² angeboten. Die attraktive Preisgestaltung berücksichtigt, dass die beiden Erwerberparteien die vorgenannten Maßnahmen gemeinsam veranlassen und die damit verbundenen Kosten jeweils zur Hälfte tragen.








